Zoll bei Bestellungen / Kauf im Ausland


 

Hallo,
ich habe mal eine Mail an den Zoll wegen der Einfuhr eines Lenkrades geschickt und habe dazu folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr Olejnik,

bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer des internationalen „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.
Die Europäische Kommission bietet unter der Adresse
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/home.htm
einen kostenlosen Zugriff auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an.
Dort können Sie die Warennomenklatur, Zollsätze sowie Handelsbeschränkungen einsehen.
Zu dieser Internetadresse kommen Sie auch über unsere Internetseite
http://www.zoll-d.de unter der Rubrik "Zolltarif (TARIC)".

Lenkräder sind der Warennummer (TARIC-Code) 8708 9490 000 zuzuordnen und unterliegen einem Zollsatz in Höhe von 4,5% sowie einem Einfuhrumsatzsteuersatz in Höhe von 16%. Die Abgabensätze gelten auch für gebrauchte Waren.

Folgende Berechnungsgrundlagen sind bei der Ermittlung der Einfuhrabgaben
Ausgangspunkt:

- für den Zoll
Der in Euro umgerechnete Preis der Ware laut Rechnung inklusive aller
Versandkosten
(= Zollwert)

- für die EUSt
Die Summe aus Zollwert und zu zahlenden Zollbeträgen
(= EUSt-Wert)

Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:

Zollwert * Zollsatz = Zoll
EUSt-Wert * EUSt-Satz = EUSt

Da ich davon ausgehe, daß Sie die Ware per Post erhalten, habe ich den Ablauf einer Einfuhrabfertigung einer Postsendung nachstehend für Sie skizziert:
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W. ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main ­ Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der Zollstelle dort gestelt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihren
Wohnort zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen m.W. nach dem gleichen Schema ab.
Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit Ihnen geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt.

Weitere Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auch auf unserer
Internetseite http://www.zoll-d.de und speziell zum Postverkehr unter der Rubrik Reise und Post ­ Bestimmungen im Postverkehr.

Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.